Mindestens bis in den Frühsommer sollen Masken getragen werden – um Patienten und Personal zu schützen.
Erst wenn sich dieser Druck etwas löse und wenn die Covid-Fallzahlen ein tieferes Niveau erreichen, komme eine Abschaffung der Maskenpflicht infrage. Für die Ärztinnen und Pfleger, für Besucherinnen und Besucher und überall dort, wo sich Patienten und Patientinnen aufhalten. In den grossen Kantonen der Deutschschweiz wie Zürich, Luzern, Bern und Basel bleibt die Maskentragpflicht in den Spitälern aber auch nach dem 1.
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Die Maske könnte – zumindest in einer Übergangsphase – eine zulässige Gesundheitsschutzmassnahme sein. In sehr sensiblen Umgebungen, etwa im Gesundheitsbereich, in Pflegeinstitutionen, vielleicht auch in Schulen, ist eine Zertifikatspflicht vorstellbar. Das heisst, wenn ich nicht zur Arbeit erscheinen möchte, müsste ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Arbeit zu verrichten. Wenn der Arbeitgebende als Übergangslösung entscheidet, dass positiv Getestete zu Hause bleiben, haben sie diese Arbeitnehmenden jedoch zu entlöhnen. Das gilt nicht nur für Corona, sondern für alle Infekte, die Drittpersonen gefährden könnten. April fällt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und Infizierte müssen sich nicht mehr isolieren.