Kathrin Bertschy ist vor Bundesgericht unterlegen: Sie nahm während ihres Mutterschaftsurlaubs an Parlamentssitzungen teil und hat darum kein Anrecht auf ...
Im Fall von Bertschy ist das zwar nur «ein tiefer vierstelliger Betrag», wie sie sagt. Bertschy ist Co-Präsidentin des Verbands. Die Frauen kämpfen noch auf einem anderen Weg. Vier Kantone haben Standesinitiativen eingereicht, um die nötigen Gesetzesänderungen voranzutreiben. Schützenhilfe erhalten die Frauen ausgerechnet vom ehemaligen Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen. Der heute als Jurist tätige Jürg Brechbühl hat dazu eine ausführliche Abhandlung verfasst. Auf diese staatsrechtlichen und demokratiepolitischen Argumente ging das Bundesgericht aber gar nicht ein. «Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub ist es damit faktisch untersagt, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen», sagt Bertschy. «Denn obwohl sie nicht arbeiten, müssen sie auf den Erwerbsersatz verzichten – nur weil sie im Ratssaal auf einen Knopf drücken.»
In frauenbewegten Kreisen geniesst Kathrin Bertschy fast schon Kultstatus. Bei allem, was mit der Gleichstellung der Geschlechter zu tun hat, gilt die ...
Eine davon ist Kathrin Bertschy, GLP-Nationalrätin und Co-Präsidentin von Alliance F. Sie hat gegen Ende ihres Mutterschaftsurlaubs 2019 an Kommissionssitzungen ...
Denn: Auch wenn eine Gesetzesänderung ein politischer Entscheid ist, liegt es auch am obersten Gericht, Gesetze zeitgemäss auszulegen. Das Gericht dagegen hält die politische Tätigkeit für eine umfassende Arbeitsleistung, die entsprechend entschädigt werde. Drei dieser vier Standesinitiativen wurden von den staatspolitischen Kommissionen bereits Folge gegeben, und eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Vorbereitung. 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts sollte das Recht junger Mütter, ihre parlamentarischen Mandate auszuüben, eine Selbstverständlichkeit sein. Das gilt auch für die Tätigkeit, welche die Politikerin neben dem politischen Amt ausübt. So gibt es vier Standesinitiativen, die eine solche Gesetzesänderung fordern.
Kathrin Bertschy stimmte im März 2019 während ihres Mutterschaftsurlaubs im Parlament ab. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die GLP-Nationalrätin ...
«Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub ist es damit faktisch untersagt, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.» Bertschy ist nebst ihrer Tätigkeit als Parlamentarierin selbstständig und bezog ab der Geburt ihrer Tochter Ende 2018 Mutterschaftsentschädigung. Dass sie dafür bestraft wird, dass sie während dieser Auszeit weiterhin ihre Wählerinnen und Wähler im Nationalrat vertrat, stösst auf Unverständnis.Zwar muss Bertschy nur einen «tiefen vierstelligen Betrag» zurückzahlen, ihr gehe es aber vor allem auch um die anderen Frauen, die in Kantonsparlamenten politisieren würden. «Es ist unhaltbar, wenn Parlamentarierinnen in einer Demokratie gezwungen werden, sich zwischen ihren politischen Rechten und ihrem Einkommen zu entscheiden – einfach, weil sie Mütter geworden sind.»So erhalten Kathrin Bertschy und andere Frauen ausgerechnet Unterstützung vom ehemaligen Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen. Jürg Brechbühl, der heute als Jurist arbeitet, hat eine ausführliche Abhandlung zum Thema verfasst und kommt zum Schluss, dass die Teilnahme an einer Parlamentssitzung keine Erwerbstätigkeit sei, sondern einzig «die Erfüllung eines demokratischen Auftrags, den die Parlamentarierinnen von ihren Wählerinnen und Wählern erhalten haben». Derweil haben bereits vier Kantone Initiativen eingereicht, um die nötigen Gesetzesänderungen zu erwirken.Als Mitglied wirst du Teil der 20-Minuten-Community und profitierst täglich von tollen Benefits und exklusiven Wettbewerben! Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die GLP-Nationalrätin deswegen nun Mutterschaftsgelder zurückzahlen muss. Kathrin Bertschy stimmte im März 2019 während ihres Mutterschaftsurlaubs im Parlament ab.