Der 87-Jährige soll aus der Anstalt für geistig Abnorme in den „Normalvollzug“ verlegt werden. Er könnte 2023 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung ...
Das OLG habe die Begründung als „zu wenig umfangreich empfunden“ und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine „breitere Auseinandersetzung“ mit der Entwicklung von Josef Fritzl angestellt werden könne, sagte ein Sprecher des OLG damals zur APA. Vom Landesgericht Krems wurde daraufhin das erwähnte Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Fritzl - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe. Aktuell befindet sich Josef Fritzl weiter im Maßnahmenvollzug. Und das bleibt auch einige Zeit so.
Josef Fritzl soll nach einem Gerichtsentscheid in den Normalvollzug überstellt werden. Der 87-Jährige könnte bereits 2023 Antrag auf Haftentlassung stellen.
Im Fall von Josef Fritzl wäre dies 2023 der Fall. Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt. Der 87-Jährige könne unter Auflagen aus dem Massnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden. Josef Fritzl kommt in den Normalvollzug
Nach dem Inzestfall von Amstetten wurde Fritzl 2009 lebenslänglich verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Aktuell ...
Falls er dann tatsächlich früher aus dem Gefängnis entlassen wird, wäre er kürzer eingesperrt gewesen, als seine Tochter im Verlies gefangen war. Ausserdem vergewaltigte er sie mehrfach und zeugte mit ihr sieben Kinder – drei davon waren ebenfalls in der Kellerwohnung gefangen. Bisher ist der Beschluss jedoch noch nicht rechtskräftig, weil Beschwerde eingereicht wurde.
Ein Gericht hat dem österreichischen Rentner, der seine Tochter 24 Jahre eingesperrt hatte, eine Hafterleichterung gewährt. Nächstes Jahr könnte er einen ...
Im Fall von Josef Fritzl wäre dies laut APA 2023 der Fall. Da die Gerichtsentscheidung für seine Verlegung in den Normalvollzug nicht rechtskräftig ist, bleibt Fritzl vorläufig im Massnahmenvollzug, bei dem eine Reihe von Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden. Die Entscheidung des Landesgerichts Krems sieht vor, dass Fritzl unter Auflagen wie psychiatrische Kontrollen in den Normalvollzug entlassen werden kann.
Der Österreicher Josef Fritzl (87) wurde 2009 zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Jetzt soll er in den Normalverzug verlegt werden.
Bereits im vergangenen Jahr hielt das Justizministerium fest, dass er auch in Haft bleibe, wenn der Beschluss rechtskräftig werden sollte. Im Fall von Fritzl wäre dies im Jahr 2023. 2009 wurde Fritzl zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
Er ist einer von Österreichs bekanntesten Verbrechern und bislang im Maßnahmenvollzug untergebracht. Nun hat ein Gericht Josef Fritzl eine Hafterleichterung ...
Im Fall von Josef Fritzl ist das laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA 2023 der Fall. Seit seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft im März 2009 war Fritzl bislang in der Justizanstalt Krems-Stein im Maßnahmenvollzug untergebracht, die "für geistig abnorme Rechtsbrecher" vorgesehen ist. Ein weiteres Kind starb kurz nach der Geburt.
Josef Fritzl hat seine eigene Tochter 24 Jahre in ein Kellerverlies gesperrt. Dort missbrauchte er sie und zeugte so sieben Kinder mit ihr. Eines starb.
Doch nun soll er in ein "normales" Gefängnis verlegt werden, wie der österreichische "Kurier" berichtet. Doch das könnte sich nun ändern. Laut dem Bericht soll Fritzl – der inzwischen seinen Namen geändert hat – in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden. Die Grundlage der damaligen Entscheidung: ein psychiatrisches Gutachten, wonach von dem heute 87-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehe.
Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt.
Im Fall von Josef Fritzl wäre dies laut APA 2023 der Fall. Da die Gerichtsentscheidung für seine Verlegung in den Normalvollzug nicht rechtskräftig ist, bleibt Fritzl vorläufig im Massnahmenvollzug, bei dem eine Reihe von Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden. Die Entscheidung des Landesgerichts Krems sieht vor, dass Fritzl unter Auflagen wie psychiatrische Kontrollen in den Normalvollzug entlassen werden kann.