Die Schweiz erhält neue Regelungen für die Entnahme von Spenderorganen. Sie wechselt bei der Organspende von einer Zustimmungsregelung zu einer…
Erstellt und verwaltet wird das Register vom Bund und betrieben von Swisstransplant unter Aufsicht des BAG, wie die Stiftung auf Anfrage mitteilte. Swisstransplant habe als Zuteilungsstelle für Organe einen Leistungsauftrag vom Bund, der per 1. Wer Daten ins Register eintragen will, muss sich identifizieren – auch hier muss der Bundesrat nun festlegen, wie dies zu geschehen hat. Auch eine Information der Bevölkerung sieht das Gesetz vor. Geplant ist dafür ein neues nationales Register. Eingetragen werden kann dort ein generelles Nein zur Spende oder auch ein Ja zur Entnahme von Spenderorganen und -geweben nach dem Tod. Ebenso kann vermerkt werden, welche Organe man zu spenden bereit ist. Die Schweiz nimmt damit den von mehreren europäischen Ländern gewählten Weg.
Bei der Regelung von Organspenden kommt es zum Paradigmenwechsel. Wer nach dem Tod keine Organe oder Gewebe spenden will, muss dies ausdrücklich festhalten.
Erstellt und verwaltet wird das Register vom Bund und betrieben von Swisstransplant unter Aufsicht des BAG, wie die Stiftung auf Anfrage mitteilte. Auch eine Information der Bevölkerung sieht das Gesetz vor. Wer Daten ins Register eintragen will, muss sich identifizieren – auch hier muss der Bundesrat nun festlegen, wie dies zu geschehen hat.
Bei der Regelung von Organspenden kommt es zum Paradigmenwechsel. Wer nach dem Tod keine Organe oder Gewebe spenden will, muss dies ausdrücklich festhalten.
Erstellt und verwaltet wird das Register vom Bund und betrieben von Swisstransplant unter Aufsicht des BAG. Das teilte die Stiftung auf Anfrage mit. Swisstransplant habe als Zuteilungsstelle für Organe einen Leistungsauftrag vom Bund, der per 1. Auch eine Information der Bevölkerung sieht das Gesetz vor. Auch hier muss der Bundesrat nun festlegen, wie dies zu geschehen hat. Bei der Regelung von Organspenden kommt es zum Paradigmenwechsel. Wer nach dem Tod keine Organe oder Gewebe spenden will, muss dies ausdrücklich festhalten. Ausserdem können Angehörige oder dafür bezeichnete Vertrauenspersonen über die Spendeabsicht respektive den Spendeunwillen informiert werden.
In Zukunft werden alle zu Organspendern, wenn sie zu Lebzeiten nicht das Gegenteil festgehalten haben. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sagen mit 60 ...
Mit dem Ja zum Transplantationsgesetz kommt es bei der Regelung von Organspenden zum Paradigmenwechsel. Wer nach dem Tod keine Organe oder Gewebe spenden ...
Nun ist der Bundesrat am Zug. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss er festlegen, welche Daten im Register bearbeitet werden und was die Voraussetzungen für das Aufbewahren und Löschen der Daten sind. Im Register eingetragen werden kann ein generelles Nein zur Spende oder auch ein Ja zur Entnahme von Spenderorganen und -geweben nach dem Tod. Ebenso kann vermerkt werden, welche Organe man zu spenden bereit ist. Erstellt und verwaltet wird das Register vom Bund und betrieben von Swisstransplant unter Aufsicht des BAG, wie die Stiftung auf Anfrage mitteilte.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sagen mit 60,2 Prozent Ja zum Systemwechsel bei der Organspende. Die Zustimmung ist in der Westschweiz viel deutlicher ...
Anlass für den Gegenvorschlag, der das Anliegen der Initianten aufnimmt, sind die tiefen Spendenzahlen in der Schweiz im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern. In der Schweiz kommen auf eine Million Einwohner pro Jahr rund 18 Organspender, in Spanien mehr als doppelt so viele. Bis zu 30 Prozentpunkte Unterschied: In der Deutschschweiz sagen die meisten Kantone nur knapp Ja zum Organspendegesetz. Einige Kantone lehnen es ganz knapp ab. Sie wird fortlaufend aktualisiert bis die Stimmen in allen Gemeinden ausgezählt sind. In den meisten europäischen Ländern gilt bereits eine Widerspruchslösung. Aktuell wird ein Ja-Anteil von rund 59 Prozent erwartet. Viele Menschen seien über das Thema Organspende schlecht informiert, sagte Frei. «Wir hatten zu wenig Zeit, um alle zu erreichen.» Das seien so viele wie noch nie in einem Jahr gewesen, rund 14 Prozent mehr als im ersten Pandemiejahr 2020. 72 Menschen auf der Warteliste für ein Spendenorgan starben. Das zeigt sich jetzt auch bei der Stimmbeteiligung. Es sind nur rund 40 Prozent. In Schwyz zeichnet sich laut Hochrechnung ebenfalls ein klareres Nein ab. Denn in Deutschland werden bislang noch seltener Organe gespendet als hierzulande. Der Abstimmungskampf zu den drei Vorlagen vom 15.
Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz hat sich mit ihren Bedenken zum neuen Transplantationsgesetz nicht durchsetzen können.
Im Abstimmungskampf hatte auch die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz gegen einen Systemwechsel geworben. Die Menschen sollten zwischen vier Punkten auswählen können: «Erstens: Ich bin bereit, alle meine Organe oder einen Teil davon zu spenden. Drittens: Ich nehme dazu nicht Stellung. Viertens: Ich übertrage einer Vertrauensperson meine Entscheidung.» Sämtliche Umfragen sagten den Systemwechsel beim Transplantationsgesetz voraus: von der Zustimmungs- hin zur Widerspruchslösung. Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis sagten 60.2 Prozent der Stimmenden Ja zum neuen Transplantationsgesetz gesagt. Sind keine Angehörige auffindbar, darf kein Organ entnommen werden. Zu den engagierten Stimmen im Abstimmungskampf gehörte der Luzerner Theologie-Professor Peter Kirchschläger. Der Ethiker lieferte sich im Schweizer Fernsehen ein Duell mit Gesundheitsminister Alain Berset und betonte: «Die Widerspruchslösung wäre ein Bruch mit dem liberalen Rechtsstaat und eine Verletzung der Menschenrechte auf Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit.»
Gesundheitsminister Alain Berset wertet das Ja zum Transplantationsgesetz als «gute Nachricht für alle Personen, die auf eine Organspende warten». Das Gesetz ...
Auch müssten Hausärzte in diesem Thema weitergebildet werden. Das Referendumskomitee zum Organspende-Gesetz bedauert das Resultat der Abstimmung. Man habe von Anfang an schlechte Umfragewerte gehabt, sagt Co-Präsident Alex Frei. Co-Präsidentin Susanne Clauss wiederum bezweifelt, dass alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Sinn und Zweck der Vorlage verstanden haben. Wer zum Kreis der nahen Angehörigen zählt, muss noch festgelegt werden. Für das Nein-Komitee steht nun der Bundesrat in der Pflicht, die Bevölkerung über 16 Jahren über die Widerspruchslösung zur Organspende genau aufzuklären. Nationalrätin Verena Herzog (SVP/TG) ist es ein grosses Anliegen, bildungsferne oder fremdsprachige Teile der Bevölkerung zu erreichen. Wer nicht automatisch Spender oder Spenderin werden wolle, müsse jetzt handeln. Das Ja zur Vorlage sei ein «wichtiger Schritt», um die Spenderate in der Schweiz zu erhöhen: So kommentiert das überparteiliche Komitee «Ja zum Transplantationsgesetz» den Abstimmungsausgang.
Die Änderungen am Transplantationsgesetz wurde durch das Stimmvolk angenommen. In der Westschweiz war das Ja aber deutlich stärker als in der Ostschweiz.
Da der Gegenvorschlag nun in Kraft tritt, wird sie zurückgezogen. - Die Zustimmungswerte in der Westschweiz waren deutlich höher als jene in der Ostschweiz. Doch besonders in deutschsprachigen Gebieten hatte die Vorlage Mehrheiten unter dem Durchschnitt. In den Westschweizer Kantonen lagen die Zustimmungsraten bei je über 70 Prozent. Im Kanton Waadt stimmten rund 81 Prozent dem geänderten Transplantationsgesetz zu.
Die Schweiz erhält neue Regelungen für die Entnahme von Spenderorganen. Laut der Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG haben die Stimmenden ...
Die «erweiterte Widerspruchslösung» erhöht laut den Befürwortern die Chancen für Kranke, rascher ein gesundes Organ zu erhalten, weil grundsätzlich von einer Zustimmung der Verstorbenen zur Organentnahme ausgegangen werden kann. Dabei garantiere die Verfassung das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Denn zunächst muss das neue Register vorbereitet werden, in das der Spenderwille oder aber die Ablehnung einer Spende eingetragen werden kann. Zudem schreibt das Gesetz vor, die Bevölkerung regelmässig und umfassend über die neue Regelung zu informieren. Die Schweiz nimmt damit den von mehreren europäischen Ländern gewählten Weg. Da der Gegenvorschlag in Kraft tritt, wird sie zurückgezogen.
Diana Ferreira sitzt drinnen an einem der weiss gedeckten Tische und beobachtet ihre beiden Kinder beim Zeichnen. Sie ist das Gesicht auf dem Plakat. «Mit dem ...
Das hat mir extrem geholfen.» Er habe bereits mit 27 Jahren mit seinem Leben abgeschlossen und als er dann das neue Organ bekam, nahm seine Geschichte eine Wende. Er lernte ein Jahr später seine Frau kennen, heiratete in Hawaii, lebte vier Jahre dort und wurde Vater von zwei Töchtern. «Er hat unsere Kinder abgöttisch geliebt», erinnert sich Berthoud. Obwohl sie seinen sturen Kopf geerbt hätten, ergänzt sie lachend. Zum anderen ist diese Ungewissheit und das Gefühl, ausgeliefert zu sein, extrem unangenehm.» Seit sechs Jahren lebt Manolio mit einer gesunden Niere. Der Aussage, dass ein Organ nur lebensverlängernd, aber nicht -verbessernd sei, widerspricht sie. Auch Aline Berthoud ist froh, dass ihr Mann seine erste Spenderlunge erhielt. Eines Tages kam der langersehnte Anruf. Aber Manolio konnte sie nicht operieren lassen. Vor zehn Jahren liess sich Manolio auf die Warteliste für eine Niere setzen. Ich war sprachlos.» Lungen-Geburtstag gefeiert», erzählt Berthoud lächelnd. Einen Monat später verschlechterte sich sein Zustand. Ein grippaler Infekt führte dazu, dass Berthouds Mann nicht mehr genügend Luft bekam und die Ärzte das künstliche Koma einleiteten. «Im Juni haben wir noch seinen 20. Wegen der Stoffwechselerkrankung hätte er bereits die zweite Spenderlunge gebraucht. Als sie für die Kampagne Model stand, wartete sie seit zweieinhalb Jahren auf ein Spenderorgan. Eine Schwangerschaftsvergiftung im Jahr 2013 führte dazu, dass Ferreiras Nierenfunktion auf 15 Prozent sank.
Die Schweiz wechselt nun bei der Organspende von einer Zustimmungsregelung zu einer Widerspruchsregelung. Neu ist jeder und jede grundsätzlich Organspender oder ...
Die «erweiterte Widerspruchslösung» erhöht laut den Befürwortern die Chancen für Kranke, rascher ein gesundes Organ zu erhalten, weil grundsätzlich von einer Zustimmung der Verstorbenen zur Organentnahme ausgegangen werden kann. Dabei garantiere die Verfassung das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Denn zunächst muss das neue Register vorbereitet werden, in das der Spenderwille oder aber die Ablehnung einer Spende eingetragen werden kann. Zudem schreibt das Gesetz vor, die Bevölkerung regelmässig und umfassend über die neue Regelung zu informieren. Die Schweiz nimmt damit den von mehreren europäischen Ländern gewählten Weg. Da der Gegenvorschlag nun in Kraft tritt, wird sie zurückgezogen.
Liechtenstein ist an das Schweizer Organspende System angebunden. Dies bedeutet, dass auch Liechtensteiner Patienten davon profitieren, wenn in der Schweiz in ...
Neues Transplantationsgesetz auch in Liechtenstein Thema Liechtenstein ist an das Schweizer Organspende System angebunden. Liechtenstein
Der Bund muss nun ein zentrales Register zur Willensäusserung aufbauen. Bis dahin erfolgt eine Organentnahme per Patientenverfügung oder Spendenkarte. Autor: ...
Damit ist das Zuwarten auf das neue Register des Bundes gemeint. Er gehe davon aus, dass es das Jahr 2024 sein werde. «Das Bundesamt für Gesundheit wird jetzt ein neues Bundesregister machen, wo man ein Ja und Nein eintragen kann. Das verlangt das Transplantationsgesetz. Bisher hätte die gesetzliche Grundlage dafür schlicht gefehlt, stellt Gesundheitspolitikerin Wasserfallen fest. Der Beauftragte klärt voraussichtlich bis im Sommer zusammen mit Swisstransplant das weitere Vorgehen. Der Direktor von Swisstransplant, Franz Immer, sagt: «Es ist noch offen, ob man das Register wieder hochfahren wird oder ob man zuwartet.» Ein weiterer Knackpunkt ist, dass der Bund ein neues Register für das Nein respektive das Ja zur Organspende führen muss.
Das Schweizer Stimmvolk hat das Transplantationsgesetz mit der Widerspruchslösung abgesegnet. Die Frage bleibt nun: Wie geht es weiter? Was müssen Personen ...
Dafür wird eine Kommunikationsagentur engagiert, zudem soll das Budget für die Organspendekampage in den ersten drei Jahren von jährlich rund 1,5 Millionen Franken um eine Million erhöht werden. Organe sowie auch Gewebe und Zellen dürfen nur entnommen werden, wenn die Person hirntot ist. Ausgenommen sind von der neuen Regelung zudem Personen, die vor dem Tod über längere Zeit urteilsunfähig waren. Um die erweiterte Widerspruchslösung durchsetzen können, muss der Bund das Transplantationsgesetz anpassen. In der Schweiz können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Dünndarm und Bauchspeicheldrüse gespendet werden. Anstelle der Zustimmungslösung gilt neu die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung. Wer seine Organe nicht spenden will, muss dies vor seinem Tod kundtun.
Die Schweizerinnen und Schweizer haben bei einer Volksabstimmung einer neuen Regelung für eine Erhöhung der Organspenden zugestimmt.
In der Deutschschweiz sagten die meisten Kantone nur knapp Ja zum Organspendegesetz. Einige Kantone lehnten es ganz knapp ab. Seit 2017 haben in der Schweiz nach Regierungsangaben jährlich im Schnitt rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Laut einem damals beschlossenen Gesetz sollen die Bürgerinnen und Bürger bei Behördengängen und Arztbesuchen aber stärker zu einer Entscheidung ermuntert werden. Die Angehörigen der Verstorbenen sollen auch künftig einbezogen werden, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat. Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die oder der Verstorbene mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist. Mit der eingeführten Widerspruchslösung sollen laut Regierung die Chancen jener Menschen verbessert werden, die auf ein Spenderorgan warten.