Stealthing

2022 - 6 - 9

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Bundesgericht: Stealthing gilt nicht als Schädung (Neue Zürcher Zeitung - NZZ)

Beim Sex heimlich das Kondom abgestreift: Ein neues Phänomen beschäftigt das Bundesgericht – doch das geltende Strafrecht versagt · Stealthing – das heimliche ...

Als sie es schliesslich doch bemerkt, ist sie ausser sich. Das Bundesgericht hat in zwei Fällen entschieden, dass es sich dabei nicht um Schändung, sondern höchstens um sexuelle Belästigung handelt. In einer Sommernacht vor fünf Jahren trifft sich ein Mann in der Umgebung von Basel mit einer Prostituierten. Vorerst läuft alles wie verabredet ab, der Mann spricht von «Standardsex» mit Kondom. Doch irgendwann im Verlaufe des Geschehens streift der Freier den Gummi heimlich ab und dringt erneut vaginal ein, ohne dass die Frau dies wahrnimmt.

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Bundesgericht zu «Stealthing» – Heimliches Entfernen des ... (Basler Zeitung)

Das sogenannte «Stealthing» ist höchstens eine sexuelle Belästigung, entscheidet das Bundesgericht in zwei Fällen. Nun müsse die Politik das ...

In den vorliegenden Urteilen schreibt das Bundesgericht, dass auch die aktuelle Revision des Sexualstrafrechts dagegen spreche, Stealthing unter geltendem Recht als Schändung zu beurteilen. Nicht zu beurteilen hatte das Bundesgericht vorliegend, die Verbreitung menschlicher Krankheiten oder allenfalls eine versuchte Körperverletzung. Diesen beiden Straftatbestände könnten bei Stealthing unter Umständen zum Zug kommen. Durch die Täuschung werde der betroffenen Person zwar die Möglichkeit genommen, zu reagieren.

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Wer beim Sex heimlich das Kondom auszieht, begeht keine ... (Luzerner Zeitung)

Das Bundesgericht spricht zwei Männer vom Vorwurf der Schändung frei, welche beim Sex ohne das Wissen ihrer Sexualpartnerinnen das Kondom auszogen.

Das Bundesgericht selbst spricht in der Mitteilung zum Urteil von «Strafbarkeitslücken», die das internationale Recht nicht schliessen könne. Ein Überraschungseffekt, der in den beiden Fällen des «Stealthings» vorlag, zählt laut Bundesgericht aber eben nicht dazu. Jedoch ist für den Tatbestand der Schändung auch eine «Widerstandsunfähgikeit» des Opfers notwendig, welche das Bundesgericht in beiden Fällen als nicht erfüllt sah.

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Freisprüche für Stealthing - Fehlende Gesetzesgrundlage: Kondom ... (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))

Hinter dem Begriff Stealthing verbirgt sich eine Täuschung – nämlich, wenn der Mann während dem Sex heimlich das Kondom abzieht. Und das, obwohl zuvor klar ...

Nach den Freisprüchen vor den kantonalen Gerichten kam bald die Frage auf, ob Stealthing in der Schweiz überhaupt bestraft werden kann oder nicht. Denn beim Stealthing werden die Opfer getäuscht. Sie können deshalb nicht als widerstandsunfähig oder urteilsunfähig angesehen werden. Stealthing kam in den letzten fünf Jahren erstmals vor die Schweizer Gerichte. Dabei zeigte sich, dass eine Bestrafung schwierig ist.

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Bundesgerichtsentscheid: Heimlich Kondom entfernen – «Stealthing ... (20 Minuten)

«Stealthing» fällt nicht unter den Tatbestand der «Schändung». Das Bundesgericht bestätigt in diesem Punkt zwei Entscheide aus den Kantonen Zürich und ...

Wie es im Entscheid weiter heisst, spricht sich die laufende Revision des Sexualstrafrechts ebenfalls dagegen, «Stealthing» unter geltendem Recht als Schändung zu beurteilen. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte 2019 den erstinstanzlichen Freispruch des Bezirksgerichts Bülach. Im zweiten Fall wurde der angeschuldigte Mann vom Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft 2019 vom Vorwurf der Schändung ebenfalls freigesprochen. Im Zürcher Fall soll der angeschuldigte Mann nach Beginn des Geschlechtsverkehrs ohne Wissen der Sexualpartnerin und entgegen vorgängiger Vereinbarung das Kondom entfernt und den Verkehr fortgesetzt haben.

«Stealthing» rechtlich keine Schändung | zentralplus (zentralplus)

Sogenanntes «Stealthing» ist rechtlich keine Schändung und kann deshalb auch nicht als solche bestraft werden. Das hat das Bundesgericht BGer entschieden.

Für eine Schändung hätten die Opfer laut geltendem Strafrecht unfähig zum Widerstand sein müssen. «Stealthing» bedeutet, dass ein Mann vor oder während dem Sex sein Kondom entfernt, ohne dass die Partnerin oder der Partner etwas davon mitbekommt. Das höchste Schweizer Gericht bestätigte damit die Freisprüche von zwei Männern aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft. Die Männer hätten in beiden Fällen das Kondom entfernt, obwohl geschützter Geschlechtsverkehr vereinbart war. Sogenanntes «Stealthing» ist rechtlich keine Schändung und kann deshalb auch nicht als solche bestraft werden.

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Wer beim Sex heimlich das Kondom auszieht, begeht keine ... (St.Galler Tagblatt)

Das Bundesgericht spricht zwei Männer vom Vorwurf der Schändung frei, welche beim Sex ohne das Wissen ihrer Sexualpartnerinnen das Kondom auszogen.

Das Bundesgericht selbst spricht in der Mitteilung zum Urteil von «Strafbarkeitslücken», die das internationale Recht nicht schliessen könne. Ein Überraschungseffekt, der in den beiden Fällen des «Stealthings» vorlag, zählt laut Bundesgericht aber eben nicht dazu. Jedoch ist für den Tatbestand der Schändung auch eine «Widerstandsunfähgikeit» des Opfers notwendig, welche das Bundesgericht in beiden Fällen als nicht erfüllt sah.

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Bundesgericht: "Stealthing" fällt nicht unter den Tatbestand der ... (LAWNEWS)

Das heimliche und vereinbarungswidrige Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs kann laut Bundesgericht unter geltendem Recht nicht als ...

Nicht erfüllt ist bei „Stealthing“ hingegen das für eine Schändung ebenfalls erforderliche Tatbestandsmerkmal der „Widerstandsunfähigkeit“ des Opfers. Kennzeichnend für die Widerstandsunfähigkeit ist eine Wehrlosigkeit, die aus einer dauerhaften Eigenschaft (z.B. einer geistigen Behinderung) resultieren kann oder aus einer vorübergehenden Beeinträchtigung (z.B. Rausch, Schlaf). Die fehlende Abwehrfähigkeit, beziehungsweise der zugrunde liegende Schwächezustand muss unabhängig von den konkreten Umständen des Sexualkontakts bestehen. Diesen Aspekt hatte das Bundesgericht in den beiden aktuellen Entscheiden nicht zu beurteilen.“ Das Bundesgericht weist die Beschwerden der kantonalen Staatsanwaltschaften ab, soweit sie sich gegen den Freispruch vom Vorwurf der Schändung richteten. Durch die heimliche Missachtung dieser Bedingung wird ihr die Möglichkeit genommen, den Sexualkontakt selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. „Im Zürcher Fall soll der angeschuldigte Mann nach Beginn des Geschlechtsverkehrs ohne Wissen der Sexualpartnerin und entgegen vorgängiger Vereinbarung das Kondom entfernt und den Verkehr fortgesetzt haben. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte 2019 den erstinstanzlichen Freispruch des Bezirksgerichts Bülach. Im zweiten Fall wurde der angeschuldigte Mann vom Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft 2019 vom Vorwurf der Schändung ebenfalls freigesprochen.

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«Stealthing»: Préservatifs retirés en douce: yoyo des tribunaux ... (20 Minutes)

Le Tribunal fédéral confirme l'acquittement de deux hommes mais renvoie les cas à l'instance précédente. Le Parlement doit déterminer comment il compte ...

Ce ne sont donc que les dernières pistes, en l’état actuel de la loi (lire ci-dessous), pour condamner ces hommes. Et le TF donne ses pistes: désagrément causé par la confrontation à un acte d’ordre sexuel, propagation d’une maladie de l’homme ou lésions corporelles sont des infractions qui pourraient être retenues. Cet état correspond à «une impuissance à s’opposer à l’acte, pouvant résulter d’un état durable (un handicap mental) ou d’une limitation passagère (l’ivresse, le sommeil)»..

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«Stealthing»: Préservatifs retirés en douce: yoyo des tribunaux ... (lematin.ch)

Le Tribunal fédéral confirme l'acquittement de deux hommes mais renvoie les cas à l'instance précédente. Le Parlement doit déterminer comment il compte ...

Ce ne sont donc que les dernières pistes, en l’état actuel de la loi (lire ci-dessous), pour condamner ces hommes. Et le TF donne ses pistes: désagrément causé par la confrontation à un acte d’ordre sexuel, propagation d’une maladie de l’homme ou lésions corporelles sont des infractions qui pourraient être retenues. Cet état correspond à «une impuissance à s’opposer à l’acte, pouvant résulter d’un état durable (un handicap mental) ou d’une limitation passagère (l’ivresse, le sommeil)»..

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