Affenpocken-Ansteckungen sind ab Mittwoch meldepflichtig. Diese Entscheidung wird vor dem Hintergrund der zunehmenden Infektionen in Europa und Nordamerika ...
Bis vergangenen Freitag wurden in der Schweiz 198 laborbestätigte Fälle seit dem 21. Mit der Meldepflicht hofft das BAG, die Lücken in den wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere über den Übertragungsweg des Affenpocken-Virus, zu schliessen. Die Meldung müsse innerhalb von 24 Stunden erfolgen, damit betroffene Kantone die Umgebungsuntersuchung und personenbezogenen Massnahmen zur Eindämmung der Übertragung umsetzen können, heisst es im BAG-Bulletin.
Angesichts steigender Fall-Zahlen werden Affenpocken-Ansteckungen in der Schweiz ab Mittwoch meldepflichtig.
Bis vergangenen Freitag wurden in der Schweiz 198 laborbestätigte Fälle seit dem 21. Mit der Meldepflicht hofft das BAG, die Lücken in den wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere über den Übertragungsweg des Affenpocken-Virus, zu schliessen. Die Meldung müsse innerhalb von 24 Stunden erfolgen, damit betroffene Kantone die Umgebungsuntersuchung und personenbezogenen Massnahmen zur Eindämmung der Übertragung umsetzen können, heisst es im BAG-Bulletin.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trifft diesen Entscheid vor dem Hintergrund zunehmender Infektionen in Europa und Nordamerika. Mit der Meldepflicht hofft das ...
Bis am Freitag sind in der Schweiz 198 laborbestätigte Fälle registriert worden – dies seit dem 21. Insgesamt sind weltweit mehrere Tausend Fälle bekannt. Die Meldung müsse innerhalb von 24 Stunden erfolgen, damit betroffene Kantone die Umgebungsuntersuchung und personenbezogenen Massnahmen zur Eindämmung der Übertragung umsetzen können, heisst es im BAG-Bulletin.
Ärztinnen und Ärzte müssen ab Mittwoch Fälle von Affenpocken melden. So will Bund rechtzeitig allfällige Übertragungen in der Schweiz zu erkennen und ...
Die Meldung soll unter Angabe der notwendigen Personendaten innert 24 Stunden erfolgen, damit betroffene Kantone die Umgebungsuntersuchung und personenbezogenen Massnahmen umsetzen können. Als Meldekriterium gelte der positive laboranalytische Befund für das Affenpockenvirus. eines positiven Labortests auf das Affenpockenvirus bisher nur im Rahmen der Meldung eines «aussergewöhnlichen klinischen Befunds bzw. Nur sehr wenige der betroffenen Personen hätten sich zuvor in einem bisherigen Risikogebiet (West- und Zentralafrika) aufgehalten.