Nach Sissach und Aesch gilt nun auch in der Baselbieter Hauptstadt Liestal und zehn umliegenden Gemeinden ein sofortiges Feuerwerksverbot.
Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist in den Gemeindegebieten untersagt. Zudem wird die Bevölkerung gebeten, beim Grillieren wegen der fliegenden Funken achtsam zu sein. Somit sind es nun 21 Baselbieter Ortschaften. Ausserdem verkündet Birsfelden, auf sein diesjähriges 1.-August-Feuerwerk zu verzichten.
Für den Kanton Bern gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Dies haben die bernischen Regierungsstatthalter entschieden.
Die Brandgefahr im Kanton Bern sei mit Stufe 4 weiterhin als «gross» eingestuft. August-Feuer an Orten, wo die Feuerwehr gut Zugang habe und Wasser verfügbar sei, so der Kanton weiter. Im Kanton Bern darf derzeit kein Feuerwerk und keine Höhenfeuer entzündet werden.
Aufgrund der andauernden Trockenheit wurde Feuerwerk nun auch in Laufen und Reinach verboten. Die Waldbrandgefahr sei derzeit zu gross.
Somit gehen die Gemeinden weiter als der Kanton Baselland. Auf Kantonsebene gilt nach wie vor Waldbrand-Stufe 4 von 5. - Laufen Immer mehr Baselbieter Gemeinden verbieten ihrer Bevölkerung, den Nationalfeiertag mit Feuerwerk zu feiern.
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat der Kanton Aargau das Feuerverbot verschärft und das Abbrennen von Feuerwerk im ganzen Kantonsgebiet verboten.
Bundesfeier. «Völlig unverständlich»: Wil verbietet 1.-August-Feuerwerk auf gesamtem Stadtgebiet · Kein pyrotechnischer Zauber am Bundesfeiertag: Ab morgen ...
Den Anfang machte der Kanton Thurgau. Seit rund einer Woche ist klar: In Mostindien darf, aufgrund der Trockenheit, im Umkreis von 200 Metern um Waldgebiete kein Feuer entfacht werden. Der Kanton St.Gallen lässt Höhenfeuer und Feuerwerk zu, solange ein Waldabstand von 200 Metern eingehalten wird. Die Stadt Wil geht nun einen Schritt weiter: Ab Donnerstag gilt flächendeckend ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
In Kanton Jura ist das Abfeuern von Feuerwerk verboten. - Nat Aggiato Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet auch der Kanton Jura das Abbrennen von ...
Augustfeuer an für Feuerwehren gut zugänglichen Orten mit genügend Löschwasser. Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter nun auch ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern an exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets erlassen. Bei Wind sei ganz darauf verzichten, hält der Kanton Bern in einer Mitteilung fest.
Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich seit dem 21. Juli ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Da keine ergiebigen Regenfälle ...
Da in den nächsten Tagen keine ergiebigen Regenfälle zu erwarten sind, gilt das Verbot auf jeden Fall bis und mit dem Nationalfeiertag vom 1. Juli ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Da keine ergiebigen Regenfälle absehbar sind, gilt das Verbot bis mindestens 1. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.