Feuerwerksverbot schweiz 1. August

2022 - 7 - 27

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Feuerwerksverbot nun auch in der Region Liestal (Basellandschaftliche Zeitung)

Nach Sissach und Aesch gilt nun auch in der Baselbieter Hauptstadt Liestal und zehn umliegenden Gemeinden ein sofortiges Feuerwerksverbot.

Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist in den Gemeindegebieten untersagt. Zudem wird die Bevölkerung gebeten, beim Grillieren wegen der fliegenden Funken achtsam zu sein. Somit sind es nun 21 Baselbieter Ortschaften. Ausserdem verkündet Birsfelden, auf sein diesjähriges 1.-August-Feuerwerk zu verzichten.

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Feuerwerksverbot im Kanton Bern – Keine Höhenfeuer, kein ... (BZ Berner Zeitung)

Für den Kanton Bern gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Dies haben die bernischen Regierungsstatthalter entschieden.

Die Brandgefahr im Kanton Bern sei mit Stufe 4 weiterhin als «gross» eingestuft. August-Feuer an Orten, wo die Feuerwehr gut Zugang habe und Wasser verfügbar sei, so der Kanton weiter. Im Kanton Bern darf derzeit kein Feuerwerk und keine Höhenfeuer entzündet werden.

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In diesen Baselbieter Gemeinden gilt Feuerwerksverbot (Telebasel)

Aufgrund der andauernden Trockenheit wurde Feuerwerk nun auch in Laufen und Reinach verboten. Die Waldbrandgefahr sei derzeit zu gross.

Somit gehen die Gemeinden weiter als der Kanton Baselland. Auf Kantonsebene gilt nach wie vor Waldbrand-Stufe 4 von 5. - Laufen Immer mehr Baselbieter Gemeinden verbieten ihrer Bevölkerung, den Nationalfeiertag mit Feuerwerk zu feiern.

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Feuerwerk-Verbot im Aargau: Das müssen Sie wissen (Aargauer Zeitung)

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat der Kanton Aargau das Feuerverbot verschärft und das Abbrennen von Feuerwerk im ganzen Kantonsgebiet verboten.

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Kanton Bern verbietet Feuerwerk - Schweizer Bauer (schweizerbauer.ch)

In Kanton Jura ist das Abfeuern von Feuerwerk verboten. - Nat Aggiato Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet auch der Kanton Jura das Abbrennen von ...

Augustfeuer an für Feuerwehren gut zugänglichen Orten mit genügend Löschwasser. Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter nun auch ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern an exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets erlassen. Bei Wind sei ganz darauf verzichten, hält der Kanton Bern in einer Mitteilung fest.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt auch am Nationalfeiertag (Kanton Zürich)

Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich seit dem 21. Juli ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Da keine ergiebigen Regenfälle ...

Da in den nächsten Tagen keine ergiebigen Regenfälle zu erwarten sind, gilt das Verbot auf jeden Fall bis und mit dem Nationalfeiertag vom 1. Juli ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Da keine ergiebigen Regenfälle absehbar sind, gilt das Verbot bis mindestens 1. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

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Wo es am 1. August kein Höhenfeuer und Feuerwerk gibt (TOP ONLINE)

In vielen Kantonen und Gemeinden im TOP-Land gibt es wegen der anhaltenden Trockenheit Feuer- und Feuerwerksverbote. Welche Regeln aber genau gelten, ...

Ausgenommen ist Uri, dort gilt ein generelles Feuerverbot rund um und in Wäldern. August sehr wahrscheinlich im Wallis, in den Kantonen Glarus, Thurgau, Uri, Aargau, Solothurn und Tessin. In Graubünden dürfen ausser im Engadin, im Münstertal und in Samnaun keine Feuerwerke abgebrannt werden. Gar keine Feuer im Freien entfacht werden dürfen im Tessin, in der Waadt und im Kanton Freiburg. Ebenso im Wallis, wo gerade das Bundeslager der Pfadi ohne Lagerfeuer stattfinden muss. Juli ein Feuerverbot in Wäldern und im Umkreis von 200 Metern um die Wälder. Diese Regelung gilt auch am 1. Als Waldesnähe gilt ein Umkreis von 200 Metern. Damit gilt dort: Kein Feuer machen – auch nicht in offiziellen Feuerstellen – keine Raucherwaren wegwerfen, kein Feuerwerk entzünden und keine Himmelslaternen steigen lassen. Der Kanton Thurgau verbietet Feuer im Wald und in 200 Metern rund um Wälder, Ausnahmen gibt es keine. Juli, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen und Feuerwerk abzulassen. August inklusive für Feuerwerk und Höhenfeuer in diesen Zonen. Im Kanton Graubünden gilt das Feuerverbot in allen Regionen mit Ausnahme vom Engadin, dem Münstertal und in Samnaun. Im Kanton Zürich gilt im Wald und 50 Meter darum herum ein Feuerverbot. Auch Zigaretten und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden. Das gilt auch für Grills mit Holz oder Kohle in Gärten und auf Terrassen. Ausgenommen sind nur Gas- und Elektrogrills, diese müssen aber auf einem feuerfesten Untergrund stehen und kippsicher sein. Ab Donnerstag verbietet auch die Stadt Winterthur Feuerwerk und Brauchtumsfeuer, wie Höhenfeuer zum 1.

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1. August in Neuenegg – Das geräuschlose Feuerwerk (BZ Berner Zeitung)

In Neuenegg unterhält ein buntes Wasserspiel die Zuschauer – ganz ohne «Gchlepf». Der Umweltschutz war aber nicht treibende Kraft hinter dem Anlass. ... Daniel ...

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Keine Feuer und Raketen am 1. August (BLICK.CH)

In der Schweiz herrscht wegen der Trockenheit fast flächendeckend grosse Waldbrandgefahr. Für den Schweizer Nationalfeiertag bedeutet dies vielerorts: 1.

Fachleute raten auch beim Abbrennen von Feuerwerk in Privatgärten zur Vorsicht. So sollten keine Vulkane in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Die beiden Appenzell - Innerrhoden und Ausserrhoden - verbieten ab Freitag das Abbrennen von Feuerwerk und das Feuermachen in Wäldern und in Waldesnähe; dies gilt auch für den 1. «Es müsste für längere Zeit am Stück regnen, damit der Regen einen nachhaltigen Effekt auf die Trockenheit hat». Doch ein solcher ist laut dem Meteorologen in nächster Zeit nicht zu erwarten. Wegen der trockenen Böden wurde in vielen Kantonen vor den 1.-August-Feiern auch privates Feuerwerk verboten. Stattdessen hält die Wärme weiter Einzug. «Kommende Woche ist wieder eine Hitzewelle zu erwarten», so Marquardt. Temperaturen zwischen 30 und 33 Grad sind zu erwarten. Einzig in den Kantonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz und Zug gilt nur ein bedingtes Feuerverbot. Das heisst, Feuer darf auf fest eingerichteten Feuerstellen mit der nötigen Vorsicht entfacht werden.

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Stadt reagiert auf Trockenheit – Feuerwerk am 1. August auch in ... (Der Landbote)

Feuerwerk und Höhenfeuer sind in Winterthur ab sofort verboten. Auf ein generelles Feuerverbot verzichtet die Stadt jedoch.

Feuerwerk und Brauchtumsfeuer sind in Winterthur ab sofort und bis auf weiteres verboten, wie die Stadt am Donnerstagmorgen mitteilte. Von einem solchen sehe die Stadt Winterthur derzeit ab. Einen Überblick über die geltende Feuerverbotszone im Wald können Interessierte sich unter www.stadtplan.winterthur.ch verschaffen.

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