Die Krankenkasse CSS muss Krankenzusatzversicherten überhöhte Prämien zurückzahlen. Es geht um 129 Millionen Franken.
Die Versicherten und das Geschäft der CSS in der obligatorischen Grundversicherung seien nicht betroffen. Die CSS hat bereits auf den Entscheid reagiert. Die Ansprüche der Versicherten seien gesichert, heisst es weiter.
Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) verpflichtet die CSS-Versicherung, 129 Millionen Franken an ihre Zusatzversicherten zurückzuerstatten.
Der Entscheid der Finma ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Und weiter: Der Entscheid der Finma stelle die operative Tätigkeit der CSS nicht infrage. Trotz Warnungen interner Revisoren sei die CSS in ein Abhängigkeitsverhältnis von einer Versicherungsvermittlungsgesellschaft geraten.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma verpflichtet die CSS-Gruppe aufgrund schwerer Aufsichtsrechtsverletzungen ihren Zusatzversicherten Geld ...
Die CSS selbst bezieht in einer Mitteilung Stellung zu den Vorwürfen. «Der Entscheid der Finma ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Der Entscheid der Finma ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. «Der grösste Schweizer Grundversicherer hält sich dabei stets an die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben», wie die CSS schreibt. Der Entscheid der Finma stellt die operative Tätigkeit der CSS nicht infrage. Die CSS arbeitete in der untersuchten Zeit intensiv mit einer bestimmten Versicherungsvermittlungsgesellschaft zusammen. Wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma in einer Mitteilung schreibt, ist die seit dem Frühling 2020 laufende Untersuchung gegen die CSS abgeschlossen.
Die Krankenkasse CSS muss Krankenzusatzversicherten überhöhte Prämien rückerstatten. Das hat die Finanzmarktaufsicht Finma angeordnet.
Die Versicherten und das Geschäft der CSS in der obligatorischen Grundversicherung seien nicht betroffen. Der Aargauer SP-Nationalrat und Co-Präsident Cédric Wermuth kann sich im Herbst 2023 nach zwölf Jahren Amtszeit erneut der Wiederwahl stellen. Trotz wiederholten Warnungen seitens der internen Revision erfasste, begrenzte und überwachte die CSS die sich aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Vermittler ergebenden Risiken demnach ungenügend und geriet in ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis. «Aus Sicht der CSS stellt diese Diskussion eine Branchenproblematik dar», betont die Krankenversicherung. Die Höhe hänge im Einzelfall von der Art des Produkts, der Vertragsdauer sowie der individuellen Prämienhöhe ab. Dezember 2019 bei der CSS Versicherung AG zusatzversichert waren, wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht am Dienstag in einer Mitteilung schreibt.
Die Finanzmarktaufsicht wirft dem führenden Schweizer Krankenversicherer vor, überhöhte Prämien kassiert zu haben. Zudem habe es Mängel bei der ...
Zudem habe es Mängel bei der Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern gegeben. Die Finanzmarktaufsicht wirft dem führenden Schweizer Krankenversicherer vor, überhöhte Prämien kassiert zu haben. Nach einer Vor-Ort-Kontrolle habe ein Verfahren hier Mängel aufgezeigt, teilte die Finma am Dienstag mit.
Versicherungsbeschiss? CSS soll 129 Millionen Franken an Kundschaft zurückzahlen. Der grösste Krankenversicherer der Schweiz soll über Jahre Verwaltungskosten ...
Das zumindest ist in aller Kürze der Vorwurf der Finanzmarktaufsicht (Finma), welche gegen die CSS am Dienstag eine Verfügung veröffentlichte und nun eine Rückzahlung von 129 Millionen Franken verlangt. Der grösste Krankenversicherer der Schweiz soll über Jahre Verwaltungskosten falsch verbucht haben. Die CSS bestreitet dies zwar.
Die Krankenkasse CSS muss Krankenzusatzversicherten überhöhte Prämien rückerstatten. Das hat die Finanzmarktaufsicht Finma angeordnet.
Die Versicherten und das Geschäft der CSS in der obligatorischen Grundversicherung seien nicht betroffen. Sie stelle fest, «dass im Zusammenhang mit der Zuordnung von Verwaltungskosten bis anhin keine klaren regulatorischen Vorgaben bestanden», schreibt die CSS. Die Ansprüche der Versicherten seien gesichert und die Solvenzvorschriften eingehalten, heisst es weiter. Die Rückvergütung von 129 Millionen Franken an Zusatzversicherungsprämien entspreche rund 1,5 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, im Mittel 14 Franken pro Jahr und versicherte Person, schreibt die Krankenversicherung. Trotz wiederholten Warnungen seitens der internen Revision erfasste, begrenzte und überwachte die CSS die sich aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Vermittler ergebenden Risiken demnach ungenügend und geriet in ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis. Die Höhe hänge im Einzelfall von der Art des Produkts, der Vertragsdauer sowie der individuellen Prämienhöhe ab.