AHV-Rente

2022 - 10 - 12

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AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken (Der Bundesrat admin.ch)

Bern, 12.10.2022 - Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht.

Zudem sehen die Motionen eine Senkung der Teuerungsschwelle für eine jährliche Rentenanpassung vor. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von rund 5,2 Millionen Franken zulasten des Bundes und 3,5 Millionen Franken für die Kantone. Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst. Die Kosten dafür betragen 100 Millionen Franken für die EO. Die Kosten für diese Erhöhung belaufen sich auf 37,8 Millionen Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7056 Franken (heute 6883) für Personen, die bereits eine 2. Der Koordinationsabzug wird von 25 095 auf 25 725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 510 auf 22 050 Franken. Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 1370 Millionen Franken. Der Bundesrat hat die Renten 2021 zuletzt angepasst, als er die AHV/IV Mindestrente auf 1195 Franken festgesetzt hatte. Der Entscheid basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 Franken pro Monat.

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Renten von AHV und IV steigen um 2,5 Prozent (bluewin.ch)

Das Leben wird teurer. Daher hebt der Bundesrat die AHV- und IV-Beiträge um mindestens 30 Franken pro Monat an, lässt aber den Zinssatz für die berufliche ...

Bei der BVG wird der Koordinationsabzug von 25'095 auf 25'725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21'510 auf 22'050 Franken. Die Rentenanpassungen auf dieser Berechnungsgrundlage reichen daher nicht aus, um die Kaufkraft der AHV-Renten zu sichern, so wie es die Verfassung verlange. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken. Auch wird eine tiefere Teuerungsschwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit liegt sie bei 4 Prozent. Daher hebt der Bundesrat die AHV- und IV-Beiträge um mindestens 30 Franken pro Monat an, lässt aber den Zinssatz für die berufliche Vorsorge bei tiefen 1 Prozent. Die Maximalrente steigt von 2390 auf 2450 Franken.

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Inflation: AHV-Renten steigen ab 2023 um 30 Franken (St.Galler Tagblatt)

Die steigenden Preise drücken auch in der Schweiz aufs Portemonnaie. Nun handelt der Bundesrat. Er hat beschlossen, die AHV-Renten auf nächstes Jahr hin um ...

So habe der Bundesrat die Chance verpasst, das Vertrauen in die 2. Bei dem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf das arithmetische Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet den heutigen Entscheid des Bundesrates als ersten Schritt, um die Kaufkraft von Rentnerinnen und Rentner zu stabilisieren. Auch in der Schweiz steigt die Inflation. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisierte den Entscheid in einer Mitteilung als «unverständlich für die Versicherten». Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch nächstes Jahr bei 1 Prozent.

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AHV-Renten steigen um 2,5 Prozent (BLICK.CH)

Die Renten von AHV und IV steigen 2023 um 2,5 Prozent. Die Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, die Maximalrente um ...

Diese Anpassungen führen zu zusätzlichen Kosten von rund 5,2 Millionen Franken zulasten des Bundes und 3,5 Millionen Franken für die Kantone. Diese Erhöhung führt zu Kosten von 100 Millionen Franken für die EO. Neben der IV und AHV wird in der Erwerbsersatzordnung (EO) der Höchstbetrag der Entschädigung angepasst, von aktuell 245 auf 275 Franken. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken. Die Invalidenversicherung (IV) hat Mehrausgaben von 155 Millionen Franken zu tragen. Die Empfehlung der eidgenössische AHV/IV-Kommission wird berücksichtigt.

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Der Bundesrat erhöht die AHV-Renten – doch der Streit geht weiter (Neue Zürcher Zeitung - NZZ)

Wegen 6 bis 12 Franken im Monat will das Parlament beim AHV-Gesetz eine rechtliche Notfallübung veranstalten. Nun zeigt sich, dass der Eingriff noch ...

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