AHV-Renten

2022 - 10 - 12

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AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken (Der Bundesrat admin.ch)

Bern, 12.10.2022 - Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht.

Zudem sehen die Motionen eine Senkung der Teuerungsschwelle für eine jährliche Rentenanpassung vor. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von rund 5,2 Millionen Franken zulasten des Bundes und 3,5 Millionen Franken für die Kantone. Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst. Die Kosten dafür betragen 100 Millionen Franken für die EO. Die Kosten für diese Erhöhung belaufen sich auf 37,8 Millionen Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7056 Franken (heute 6883) für Personen, die bereits eine 2. Der Koordinationsabzug wird von 25 095 auf 25 725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 510 auf 22 050 Franken. Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 1370 Millionen Franken. Der Bundesrat hat die Renten 2021 zuletzt angepasst, als er die AHV/IV Mindestrente auf 1195 Franken festgesetzt hatte. Der Entscheid basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 Franken pro Monat.

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Mindestens 30 Franken mehr - Bundesrat passt AHV-Renten an ... (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))

Die Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, die Maximalrente steigt um 60 Franken auf 2450 Franken. Forderungen nach mehr ...

Die Organisation fordert zudem weitere Massnahmen, wie die Anpassung der Löhne an die Teuerung und eine stärkere Verbilligung der Krankenkassenprämien für 2023. Schuld daran sind laut der Grossbank UBS die weiterhin fallenden Aktien- und Anleihenmärkte. Travail Suisse begrüsst die Nachricht «für den teilweisen Erhalt» der Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. Auch wird eine tiefere Teuerungsschwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit liegt sie bei vier Prozent. Im laufenden Jahr wird laut Mitteilung des Bundesrates von einer Teuerung von drei Prozent und einer Lohnerhöhung um zwei Prozent ausgegangen, daher der Mischindex von 2.5 Prozent. Dabei wird die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission berücksichtigt.

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Renten von AHV und IV steigen um 2,5 Prozent (bluewin.ch)

Das Leben wird teurer. Daher hebt der Bundesrat die AHV- und IV-Beiträge um mindestens 30 Franken pro Monat an, lässt aber den Zinssatz für die berufliche ...

Bei der BVG wird der Koordinationsabzug von 25'095 auf 25'725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21'510 auf 22'050 Franken. Die Rentenanpassungen auf dieser Berechnungsgrundlage reichen daher nicht aus, um die Kaufkraft der AHV-Renten zu sichern, so wie es die Verfassung verlange. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken. Auch wird eine tiefere Teuerungsschwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit liegt sie bei 4 Prozent. Daher hebt der Bundesrat die AHV- und IV-Beiträge um mindestens 30 Franken pro Monat an, lässt aber den Zinssatz für die berufliche Vorsorge bei tiefen 1 Prozent. Die Maximalrente steigt von 2390 auf 2450 Franken.

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AHV-Renten steigen nächstes Jahr um mindestens 30 Franken ... (Zofinger Tagblatt)

Die steigenden Preise drücken auch in der Schweiz aufs Portemonnaie. Nun handelt der Bundesrat. Er hat beschlossen, die AHV-Renten auf nächstes Jahr hin um ...

So habe der Bundesrat die Chance verpasst, das Vertrauen in die 2. Bei dem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf das arithmetische Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Das ergebe einen Mischindex von 2,5 Prozent und führe zu einer Rentenerhöhung, welche die Teuerung beinahe vollständig ausgleicht. Auch in der Schweiz steigt die Inflation. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisierte den Entscheid in einer Mitteilung als «unverständlich für die Versicherten». Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch nächstes Jahr bei 1 Prozent.

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Inflation: AHV-Renten steigen ab 2023 um 30 Franken (St.Galler Tagblatt)

Die steigenden Preise drücken auch in der Schweiz aufs Portemonnaie. Nun handelt der Bundesrat. Er hat beschlossen, die AHV-Renten auf nächstes Jahr hin um ...

So habe der Bundesrat die Chance verpasst, das Vertrauen in die 2. Bei dem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf das arithmetische Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet den heutigen Entscheid des Bundesrates als ersten Schritt, um die Kaufkraft von Rentnerinnen und Rentner zu stabilisieren. Auch in der Schweiz steigt die Inflation. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisierte den Entscheid in einer Mitteilung als «unverständlich für die Versicherten». Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch nächstes Jahr bei 1 Prozent.

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Der Bundesrat erhöht die AHV-Renten – doch der Streit geht weiter (Neue Zürcher Zeitung - NZZ)

Wegen 6 bis 12 Franken im Monat will das Parlament beim AHV-Gesetz eine rechtliche Notfallübung veranstalten. Nun zeigt sich, dass der Eingriff noch ...

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AHV-Renten steigen um 2,5 Prozent (BLICK.CH)

Die Renten von AHV und IV steigen 2023 um 2,5 Prozent. Die Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, die Maximalrente um ...

Diese Anpassungen führen zu zusätzlichen Kosten von rund 5,2 Millionen Franken zulasten des Bundes und 3,5 Millionen Franken für die Kantone. Diese Erhöhung führt zu Kosten von 100 Millionen Franken für die EO. Neben der IV und AHV wird in der Erwerbsersatzordnung (EO) der Höchstbetrag der Entschädigung angepasst, von aktuell 245 auf 275 Franken. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken. Die Invalidenversicherung (IV) hat Mehrausgaben von 155 Millionen Franken zu tragen. Die Empfehlung der eidgenössische AHV/IV-Kommission wird berücksichtigt.

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AHV-Renten müssen wegen Teuerung noch stärker erhöht werden (Syna – die Gewerkschaft)

Das ist eine gute Nachricht für den teilweisen Erhalt der Kaufkraft der Pensionierten. Jedoch haben sowohl der Nationalrat wie auch der Ständerat in der ...

Und Travail.Suisse erneuert seinen Appell an die Stiftungsräte der Pensionskassen alles zu tun, um die BVG-Renten nach Möglichkeiten ebenfalls an die Teuerung anzupassen. Travail.Suisse fordert die Arbeitgeberseite auf, die Löhne der Teuerung anzupassen. Der Mischindex ist jedoch nur die – wichtige – gesetzliche Pflicht. Die AHV-Renten drohten allerdings wegen der fehlerhaften Lohnstatistik weniger stark zu steigen. Deshalb wird durch den Bundesrat mindestens alle zwei Jahre der Mischindex angewendet und die AHV-Renten der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst. Neben den Löhnen sind die Renten ebenso wichtig für den privaten Konsum.

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AHV- und IV-Renten steigen 2023 um 2,5 Prozent (Telebasel)

Dieses Berechnungssystem verfälsche das Resultat, schrieben sie in ihren Mitteilungen. Die Teuerung habe in den vergangenen zwei Jahren die Lohnentwicklung ...

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist einerseits die Höhe der Rendite auf Bundesobligationen – die gemäss Mitteilung deutlich gestiegen sind –, andererseits sind es die Renditen auf Aktien, Anleihen und Liegenschaften – die demnach deutliche Rückschläge verzeichneten. Auch die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte sich Ende August dafür ausgesprochen, den Satz bei einem Prozent zu belassen. Auch wird eine tiefere Teuerungs-Schwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit ist sie bei 4 Prozent. Damit zeigten sich der Gewerkschaftsbund (SGB) und der Dachverband der Arbeitnehmenden (Travail.Suisse) jedoch nicht einverstanden. Im laufenden Jahr wird von einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung um 2 Prozent ausgegangen. Die Minimalrente der AHV und IV wird für das Jahr 2023 auf 1’225 Franken im Monat erhöht, die Maximalrente um 60 Franken auf 2’450 Franken, wie die Regierung mitteilte.

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Inflation: AHV-Renten steigen ab 2023 um 30 Franken (Aargauer Zeitung)

Die steigenden Preise drücken auch in der Schweiz aufs Portemonnaie. Nun handelt der Bundesrat. Er hat beschlossen, die AHV-Renten auf nächstes Jahr hin um ...

So habe der Bundesrat die Chance verpasst, das Vertrauen in die 2. Bei dem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf das arithmetische Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet den heutigen Entscheid des Bundesrates als ersten Schritt, um die Kaufkraft von Rentnerinnen und Rentner zu stabilisieren. Auch in der Schweiz steigt die Inflation. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisierte den Entscheid in einer Mitteilung als «unverständlich für die Versicherten». Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch nächstes Jahr bei 1 Prozent.

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