Bern, 12.10.2022 - Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht.
Zudem sehen die Motionen eine Senkung der Teuerungsschwelle für eine jährliche Rentenanpassung vor. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von rund 5,2 Millionen Franken zulasten des Bundes und 3,5 Millionen Franken für die Kantone. Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst. Die Kosten dafür betragen 100 Millionen Franken für die EO. Die Kosten für diese Erhöhung belaufen sich auf 37,8 Millionen Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7056 Franken (heute 6883) für Personen, die bereits eine 2. Der Koordinationsabzug wird von 25 095 auf 25 725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 510 auf 22 050 Franken. Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 1370 Millionen Franken. Der Bundesrat hat die Renten 2021 zuletzt angepasst, als er die AHV/IV Mindestrente auf 1195 Franken festgesetzt hatte. Der Entscheid basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 Franken pro Monat.
Die steigenden Preise drücken auch in der Schweiz aufs Portemonnaie. Nun handelt der Bundesrat. Er hat beschlossen, die AHV-Renten auf nächstes Jahr hin um ...
So habe der Bundesrat die Chance verpasst, das Vertrauen in die 2. Bei dem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf das arithmetische Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet den heutigen Entscheid des Bundesrates als ersten Schritt, um die Kaufkraft von Rentnerinnen und Rentner zu stabilisieren. Auch in der Schweiz steigt die Inflation. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisierte den Entscheid in einer Mitteilung als «unverständlich für die Versicherten». Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch nächstes Jahr bei 1 Prozent.
Die Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, die Maximalrente steigt um 60 Franken auf 2450 Franken. Forderungen nach mehr ...
Die Organisation fordert zudem weitere Massnahmen, wie die Anpassung der Löhne an die Teuerung und eine stärkere Verbilligung der Krankenkassenprämien für 2023. Schuld daran sind laut der Grossbank UBS die weiterhin fallenden Aktien- und Anleihenmärkte. Travail Suisse begrüsst die Nachricht «für den teilweisen Erhalt» der Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. Auch wird eine tiefere Teuerungsschwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit liegt sie bei vier Prozent. Im laufenden Jahr wird laut Mitteilung des Bundesrates von einer Teuerung von drei Prozent und einer Lohnerhöhung um zwei Prozent ausgegangen, daher der Mischindex von 2.5 Prozent. Dabei wird die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission berücksichtigt.
Das Leben wird teurer. Daher hebt der Bundesrat die AHV- und IV-Beiträge um mindestens 30 Franken pro Monat an, lässt aber den Zinssatz für die berufliche ...
Bei der BVG wird der Koordinationsabzug von 25'095 auf 25'725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21'510 auf 22'050 Franken. Die Rentenanpassungen auf dieser Berechnungsgrundlage reichen daher nicht aus, um die Kaufkraft der AHV-Renten zu sichern, so wie es die Verfassung verlange. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken. Auch wird eine tiefere Teuerungsschwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit liegt sie bei 4 Prozent. Daher hebt der Bundesrat die AHV- und IV-Beiträge um mindestens 30 Franken pro Monat an, lässt aber den Zinssatz für die berufliche Vorsorge bei tiefen 1 Prozent. Die Maximalrente steigt von 2390 auf 2450 Franken.
Die Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, die Maximalrente steigt um 60 Franken auf 2450 Franken. Forderungen nach mehr ...
Die Organisation fordert zudem weitere Massnahmen, wie die Anpassung der Löhne an die Teuerung und eine stärkere Verbilligung der Krankenkassenprämien für 2023. Schuld daran sind laut der Grossbank UBS die weiterhin fallenden Aktien- und Anleihenmärkte. Travail Suisse begrüsst die Nachricht «für den teilweisen Erhalt» der Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. Auch wird eine tiefere Teuerungsschwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit liegt sie bei vier Prozent. Im laufenden Jahr wird laut Mitteilung des Bundesrates von einer Teuerung von drei Prozent und einer Lohnerhöhung um zwei Prozent ausgegangen, daher der Mischindex von 2.5 Prozent. Dabei wird die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission berücksichtigt.
Die steigenden Preise drücken auch in der Schweiz aufs Portemonnaie. Nun handelt der Bundesrat. Er hat beschlossen, die AHV-Renten auf nächstes Jahr hin um ...
So habe der Bundesrat die Chance verpasst, das Vertrauen in die 2. Bei dem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf das arithmetische Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Das ergebe einen Mischindex von 2,5 Prozent und führe zu einer Rentenerhöhung, welche die Teuerung beinahe vollständig ausgleicht. Auch in der Schweiz steigt die Inflation. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisierte den Entscheid in einer Mitteilung als «unverständlich für die Versicherten». Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch nächstes Jahr bei 1 Prozent.
Die steigenden Preise drücken auch in der Schweiz aufs Portemonnaie. Nun handelt der Bundesrat. Er hat beschlossen, die AHV-Renten auf nächstes Jahr hin um ...
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet den heutigen Entscheid des Bundesrates als ersten Schritt, um die Kaufkraft von Rentnerinnen und Rentner zu stabilisieren. So habe der Bundesrat die Chance verpasst, das Vertrauen in die 2. Bei dem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf das arithmetische Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Auch in der Schweiz steigt die Dies dürfte in der Wintersession im Dezember der Fall sein. In der Herbstsession stimmten National- und