Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt einem Appenzeller Witwer recht, der sich wegen Geschlechterdiskriminierung beklagt hatte.
Witwer, deren Kinder völljährig sind, erhalten keine Witwenrente. Eine Diskriminierung, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Unterdessen hat sich das Schweizer Parlament daran gemacht, die bisherige Gesetzgebung zu ändern. Diese bestätigt in ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid der kleinen Kammer aus dem Sommer 2020. Das Amt schätzt, dass dies die AHV jährlich zwölf Millionen Franken kosten wird.
Witwer müssen den gleichen Rentenanspruch wie Witwen haben: Der Menschenrechtsgerichtshof hat die Schweiz verurteilt.
Das wäre die teure Variante. Das passiert entweder durch eine Anpassung der Renten für Witwer, indem die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob ein Mann Kinder hat und ob diese minderjährig sind. Daher verletze die Schweizer Regelung von Witwen- und Witwerrenten Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das ist in Strassburg eine Ausnahme und signalisiert, welche Bedeutung der Gerichtshof dem beimisst. Die Schweiz zog den Fall weiter vor die Grosse Kammer. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte Beeler und bezog sich dabei auf den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Jetzt ist es definitiv. Die AHV muss die Witwerrenten sofort anpassen. Der Witwer Max Beeler hat beim Europäischen Gerichtshof gegen den Bund gewonnen.
Jetzt hat der Witwer aus Appenzell Ausserrhoden in Strassburg definitiv recht erhalten. Max Beeler hat sich durch sämtliche Instanzen gekämpft. Der Witwer Max Beeler hat beim Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Bund gewonnen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat die Schweiz wegen der Diskriminierung von Männern bei der Witwerrente verurteilt.
War diese über Jahre für die Versorgung der Kinder zuständig, wird ihr nicht zugemutet, wieder Tritt in der Erwerbswelt finden zu müssen. Des weiteren würde die diskriminierende Gesetzgebung dazu beitragen, bestehende Stereotypen zur Rolle der Frau in der Gesellschaft weiterhin beizubehalten. Das AHV-Gesetz sieht die Aufhebung der Rente bei Witwern explizit so vor. Aus diesem Grund rechtfertige sich die Annahme, dass der Ehemann für seine Frau sorge, insbesondere wenn Kinder zu betreuen seien. Die Kammer erinnert daran, dass es einer tiefgreifenden Begründung bedürfe, um eine mit der Konvention vereinbare Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlecht rechtfertigen zu können. Dies hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden.
Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt die Vorinstanz: Die Schweiz diskriminiert verwitwete Männer bei der Rente.
Damit steht die Schweiz unter Zugzwang. Dieses Urteil gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg am Dienstag bekannt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen die Ausgleichskassen ihre Praxis ändern.
Dieses Urteil gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg am Dienstag bekannt. Die Grosse Kammer des Gerichts bestätigte mit 12 zu 5 ...
Damit steht die Schweiz unter Zugzwang. Dieses Urteil gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg am Dienstag bekannt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen die Ausgleichskassen ihre Praxis ändern.
Als Max Beelers jüngste Tochter volljährig wurde, strich ihm die Ausgleichskasse von Appenzell Ausserrhoden die Witwerrente. Wäre er eine Frau, ...
Das wäre die teure Variante. Das passiert entweder durch eine Anpassung der Renten für Witwer, indem die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob ein Mann Kinder hat und ob diese minderjährig sind. Daher verletze die Schweizer Regelung von Witwen- und Witwerrenten Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das ist in Strassburg eine Ausnahme und signalisiert, welche Bedeutung der Gerichtshof dem beimisst. Die Schweiz zog den Fall weiter vor die Grosse Kammer. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte Beeler und bezog sich dabei auf den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilt die Schweiz, weil sie Witwer in Sachen Renten benachteiligt und diskriminiert.
War diese über Jahre für die Versorgung der Kinder zuständig, wird ihr nicht zugemutet, wieder Tritt in der Erwerbswelt finden zu müssen. Des weiteren würde die diskriminierende Gesetzgebung dazu beitragen, bestehende Stereotypen zur Rolle der Frau in der Gesellschaft weiterhin beizubehalten. Das AHV-Gesetz sieht die Aufhebung der Rente bei Witwern explizit so vor. Aus diesem Grund rechtfertige sich die Annahme, dass der Ehemann für seine Frau sorge, insbesondere wenn Kinder zu betreuen seien. Die Kammer erinnert daran, dass es einer tiefgreifenden Begründung bedürfe, um eine mit der Konvention vereinbare Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes rechtfertigen zu können. Die Schweiz diskriminiert Witwer aufgrund ihres Geschlechtes, dies bestätigt nun auch die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg.
Der Europäische Gerichtshof hält fest: Die Schweiz diskriminiert ihre Witwer. Ein Rechtsexperte ordnet den Fall ein.
Für mich ist denkbar, dass langfristig nicht die Witwerrenten gestärkt, sondern die Witwenrenten gekürzt werden. In diesem Fall war für das Bundesgericht also das AHV-Gesetz massgebend. Staatsrechtsexpertinnen und Völkerrechtsgelehrte gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof, in welchem auch die Schweiz vertreten ist, in maximal zwei Prozent der Fälle anders entscheidet. Das Schweizer AHV-Gesetz verletzt also das Diskriminierungsverbot. Wieso reagierte nicht bereits das Bundesgericht auf die Ungleichbehandlung? [Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden](https://www.srf.ch/news/schweiz/gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr-urteil-schweiz-diskriminiert-witwer).