Covid-19-Pandemie

2023 - 1 - 19

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Image courtesy of "OBT AG"

Covid-19-Pandemie und Bundeshilfen ... (OBT AG)

Die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen stellten für die betroffenen Unternehmen einen starken Einschnitt dar.

In der HFMV 20 und der HFMV 22 sind die nahestehenden Personen nicht erfasst. Diese Informationen werden für die Verwaltung, Überwachung und Abwicklung der Finanzhilfen benötigt sowie dazu, Missbräuche zu verhindern, zu bekämpfen und zu verfolgen. Wichtiger Hinweis: Die Härtefallverordnung 2020 (HFMV 2020) kennt im Hinblick auf die Gesellschafter lediglich das Verbot der Gewährung von Aktivdarlehen, hingegen kein explizites Verbot der Rückführung von Passivdarlehen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Verwendungsbeschränkungen oder der Darstellung der Sachverhalte in der Jahresrechnung ist es ratsam, frühzeitig Rücksprache mit dem Treuhänder oder dem Revisor zu nehmen. Sofern der Verwaltungsrat den ordnungsgemässen Zustand nicht unmittelbar wieder herstellt, informiert die Revisionsstelle die zuständige Bürgschaftsorganisation. verbürgte Darlehen (unbefristet) für die Berechnung des hälftigen Kapitalverlustes sowie für die Berechnung einer allfälligen Überschuldung nicht als Fremdkapital betrachtet. März 2024 (lanciert durch Die Mitte). Demgegenüber sieht die Covid-19-Härtefallverordnung 2022 (HFMV 22) in Art. Die im Rahmen der Härtefallverordnung vom Kanton gesprochenen Darlehen bzw. Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»: Die Sammelfrist läuft bis 27. Oktober 2022 zustande gekommen (lanciert durch die FDP Frauen). Februar 2022 wurde die Härtefallverordnung für das Jahr 2022 verabschiedet.

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