Der Bundesrat in der Schweiz hat beschlossen, den Verkauf von Kirschlorbeer zu verbieten. Erfahre mehr über das neue Gesetz!
In einer überraschenden Entscheidung hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, den Verkauf bestimmter gebietsfremder Pflanzen zu verbieten, darunter auch den beliebten Kirschlorbeer. Ab dem 1. September dürfen Gärtnereien diese Pflanze nicht mehr anbieten. Diese Maßnahme wurde auf Drängen des Parlaments umgesetzt, um die Verbreitung invasiver Arten zu kontrollieren.
Die Freisetzungsverordnung wurde angepasst, um das Umgangsverbot für invasive gebietsfremde Pflanzen zu erweitern. Der Kirschlorbeer, der in vielen Gärten anzutreffen ist, fällt nun ebenfalls unter das Verbot. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Umwelt vor invasiven Arten zu schützen und die heimische Flora zu erhalten.
Mit der neuen Regelung wird das Inverkehrbringen bestimmter invasiver Neophyten illegal. Der Bundesrat hat entschieden, die Liste der verbotenen invasiven Pflanzen zu erweitern, darunter auch der beliebte Kirschlorbeer. Dieser Schritt soll helfen, die biologische Vielfalt in der Schweiz zu bewahren und die Ausbreitung schädlicher Pflanzen zu kontrollieren.
Insgesamt gesehen stellt das Verbot des Kirschlorbeers einen wichtigen Schritt im Kampf gegen invasive Arten dar. Es unterstreicht die Bedeutung des Schutzes natürlicher Ökosysteme und der Erhaltung der heimischen Flora. Gartenliebhaber müssen nun alternative Pflanzen in Betracht ziehen, um ihre Gärten nachhaltig zu gestalten und zur Erhaltung der Biodiversität beizutragen.
Der Bundesrat verbietet gewisse gebietsfremde Pflanzen und setzt damit einen Wunsch des Parlaments um. Vom kommenden 1. September dürfen Gärtnereien zum ...
Für gewisse gebietsfremde Pflanzen gilt ab 1. September ein Verbot: Gärtnereien dürfen dann etwa den in vielen Gärten beliebten Kirschlorbeer nicht mehr ...
In der Freisetzungsverordnung wird zudem das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt ...
Der Bundesrat erweitert die Liste verbotener invasiver Neophyten um einige beliebte Gartenpflanzen.
Der Bundesrat hat die entsprechend angepasste Freisetzungsverordnung verabschiedet. Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an ...
Der Kirschlorbeer darf künftig nicht mehr in der Schweiz gepflanzt werden, wie der Bundesrat auch im Sinne des Parlaments entschieden hat. Invasive oder.
Gewisse Pflanzen, darunter Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum, dürfen vom kommenden 1. September an weder verkauft, verschenkt noch importiert ...