Jolanda Spiess-Hegglin zieht mit einer Klage gegen Ringier vor Gericht! Warum sie über 400'000 Franken fordert und was das für die Medienlandschaft in der Schweiz bedeutet, erfahrt ihr hier!
Im aktuellen Rechtsstreit zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und dem Medienunternehmen Ringier geht es um mehr als nur um Geld: Es geht darum, wie weit die Pressefreiheit geht und wo die Grenzen der Persönlichkeitsrechte liegen. Die Ex-Kantonsrätin hat klagen lassen, weil sie sich durch mehrere Artikel des Blattes "Blick" in ihrer Würde verletzt fühlt. Über 400'000 Franken fordert sie von Ringier, jedoch gibt es innerhalb des Unternehmens wenig Neigung, dieser Forderung nachzukommen.
Das Zuger Kantonsgericht hat nun die Aufgabe, in diesem wegweisenden Prozess zu klären, wie viel Gewinn das Medienhaus durch die betreffenden, als diffamierend empfundenen Artikel erwirtschaftet hat. Es ist eine Premiere in der Schweiz, da bisher kaum einem Medienunternehmen in dieser Form die persönliche Verantwortung für ihre Berichterstattung auferlegt wurde. Die Zuschauer hält es in Atem, dass ein Gericht auch den finanziellen Aspekt des journalistischen Tuns hinterfragen könnte.
Spiess-Hegglin hat klare Ansprüche an die Ringier AG. Sie fordert nicht nur eine empfindliche Summe in der Höhe von 430'000 Franken, sondern auch eine Gewinnhöhe, die Ringier angeblich mit den Veröffentlichungen erzielt hat. Diese Forderung stützt sich auf die Überzeugung, dass die Berichterstattung nicht nur ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hat, sondern auch ökonomische Vorteile für das Unternehmen mit sich brachte – und das soll nun vergütet werden.
Allerdings hinterlässt die Konstellation ihres Rechtsstreits auch eine Frage der Medienethik. Wie können wir sicherstellen, dass Journalisten verantwortungsvoll handeln, ohne dabei die Freiheit der Presse zu gefährden? Währenddessen warten alle Anwesenden und Zuschauer gespannt auf die Entscheidungen des Kantonsgerichts.
Wenn man bedenkt, dass es sich hierbei um das erste Verfahren dieser Art in der Schweiz handelt, kann man nur erahnen, wie es die zukünftige Berichterstattung beeinflussen könnte. Tugendhafte Journalismuspraktiken könnten auf einmal mehr Gewicht bekommen und eine Diskussion über die Grenzen von Kritik und Wahrhaftigkeit anstoßen.
Wusstest du schon, dass die Persönlichkeitsrechte in der Schweiz mit Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs festgelegt sind? Dieser Artikel ist eine Grundlage für Klagen wie die von Spiess-Hegglin. Zudem könnte das Ausgangsgerichtsurteil möglichen Vorreitercharakter haben und ähnlich gelagerte Fälle in anderen Ländern beeinflussen.
Jolanda Spiess-Heggli fordert über 400'000 Franken von Ringier. Das Unternehmen will der Forderung nicht nachkommen.
Das Zuger Kantonsgericht muss ein wegweisendes Urteil fällen. Wie viel Gewinn hat das Medienhaus Ringier mit persönlichkeitsverletzenden Artikeln gemacht?
Jolanda Spiess-Hegglin hat Ringier wegen diffamierender Berichterstattung und Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte auf Gewinnherausgabe angeklagt.
Der Verlag muss der ehemaligen Zuger Kantonsrätin den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden «Blick»-Artikeln herausgeben. Die Summe hat Spiess-Hegglin ...
Die Justiz muss feststellen, wie viel Gewinn Ringier mit persönlichkeitsverletzenden Artikeln im «Blick» erzielte. Das ist eine Premiere in der Schweiz.
Der Ringier Verlag muss der ehemaligen Zuger Kantonsrätin den Gewinn aus persönlichkeitsverletzenden «Blick»-Artikeln herausgeben. Die Summe ist hoch.
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